Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich
1. Diese AGBs gelten, wenn die Vertragspartner sie schriftlich oder auf andere Weise vereinbart haben. Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

Allgemeine Bedingungen
2. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im einzelnen schriftlich bestätigen.
3. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
4. Die in Prospekten & Katalogen enthaltenen Angaben & Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
5. Diese AGB´S gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Preise & Zahlungen, Verträge
6. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 3 Monate kündbar.
7. Tritt bei Langfristverträgen eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
8. Die Preise gelten gemäß Vereinbarung bei Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Haus, ab einer Auftragsmenge von 6 Stück.
Für Auslandslieferungen gilt eine Vereinbarung gemäß Sonderabsprache. Preise sind jeweils ausschließlich Verpackung und Be- und Entladung.
9. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
10. Unsere Preise verstehen sich in €uro, netto, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Der Besteller ist nur dann berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder gegeneinander aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.
12. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank ( LZB ) zzgl. Mahngebühr.

Lieferungen
13. Unsere Lieferungen gelten gemäß Vereinbarung bei Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Haus, ab einer Auftragsmenge von 6 Stück.
Für Auslandslieferungen gilt eine Vereinbarung gemäß Sonderabsprache. Preise sind jeweils ausschließlich Verpackung und Entladung.
14. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Absendung der Ware durch uns, wir werden die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitstellen.

Versand & Gefahrenübergang
15. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.
16. Mit Übergabe an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.

Eigentumsvorbehalt
17. Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor.
18. Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
19. Bei Zahlungsverzug des Partners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
20. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Partner gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Gewährleistung
21. Sollte die gelieferte Ware vor Gefahrenübergang bereits mit einem Sachmangel behaftet sein, so werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Weitere Ansprüche des Bestellers sind mit uns abzustimmen und gesondert zu vereinbaren. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
22. Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung & Lieferung der von uns gelieferten Waren nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften.
23. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderung oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritte.
24. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
25. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate oder 1.800 Betriebsstunden. 26.Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme festgestellt werden können, ausgeschlossen.

Erfüllungsort & Gerichtsstand
27. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
28. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wenn der Partner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Partners zu klagen.

Sonstiges
29. Sofern die Ware in das EU Ausland geliefert werden muss, so hat der Käufer uns vor der Ausführung des Umsatzes seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Einfuhrbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer für die Lieferungen den vom Verkäufer gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.
30. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen für bewegliche Sachen.
31. Unsere Produkte Gabelzinken, Gabelverlängerungen etc. dürfen nur gemäß den „Unfallverhütungsvorschriften“, den „Richtlinien für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen“ und den Prüf- und Betriebsanweisungen des Gabelstapler- herstellers verwendet werden.
32. Erfolgen durch den Betreiber bauliche Veränderungen an den gelieferten Produkten, wie z.B. Schweißen, mechanische Bearbeitungen wie Bohren etc., so erlischt die Gewährleistung.
33. Sollen bei Gabelzinkenrohlingen Schweißungen erfolgen, so verweisen wir auf diesbezügliche Vorschriften, die wir auf Anforderung zusenden. Bei der Berechnung bzw. der Auslegung von Gabelzinken sind Querschnitte und Kerbwirkungen zu beachten.
34. Speziell für den Kunden angefertigte Gabelzinken, sogenannte Sondergabelzinken, werden speziell für ihn angefertigt und können nicht zurückgenommen werden.
35. Etwaige Nacharbeiten dürfen nur nach Absprache mit uns und unserer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe durchgeführt werden.

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